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BAG, 16.06.1955 - 2 AZR 502/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zwischenurteil - Irrtümliche Bezeichnung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Berufungsbegründungsfrist - Streitwertrevision - Anwaltsassessor - Britische Zone - Verschulden - Rechtsanwalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 232 § 238 Abs. 2
Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der Streitwertrevision bei irrtümlich als Zwischenurteil bezeichneten Entscheidung, Anwaltsverschulden und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 26.10.1954 - 2 Sa 422/54
- BAG, 16.06.1955 - 2 AZR 502/54
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 18.11.1927 - V B 29/27
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BAG, 16.06.1955 - 2 AZR 502/54
Nun genügt es allerdings, dass am Schluss.der im § 234 Abs. 1 ZPO bestimmten Zweiwochenfrist die versäumte Prozesshandlung nachgeholt ist ( RGZ 119, 86).
- BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
Anfechtung eines Zwischenurteils
Teils wird das damit begründet, daß das Berufungsgericht ein Zwischenurteil überhaupt nicht hätte erlassen dürfen und es sich, da sich aus der Ablehnung der Wiedereinsetzung zwingend die Verwerfung des Rechtsmittels ergebe, nur um ein fälschlicherweise als "Zwischenurteil" bezeichnetes Endurteil handle (BAG AP ZPO § 232 Nr. 5 und § 300 Nr. 1;… BGH Urteil vom 18. Juni 1953 - IV ZR 22/53 - insoweit nicht veröffentlicht - Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 238 II 1). - BGH, 06.04.1979 - V ZR 112/77
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der …
Es handle sich zwar um kein Endurteil (so BAG AP ZPO § 232 Nr. 5 und § 300 Nr. 1).